Voraussetzungen
Die Ausbildung geht davon aus, dass das Wichtigste für künftige Psychotherapeut:innen die Reifung oder Festigung der Persönlichkeit zu einer begegnungsfähigen, verlässlichen, nicht nur fachlich, sondern vor allem menschlich kompetenten Partner:in der ihr anvertrauten hilfesuchenden Person ist. Gestalttheoretische Psychotherapeut:innen sollen zur Sachlichkeit im Sinne Wertheimers und Metzgers fähig sein, also dazu, sich in ihrem psychotherapeutischen Handeln von der “Gefordertheit der Lage” leiten zu lassen.
Dementsprechend ist auch für die gesamte Ausbildung eine enge Verbindung von Selbsterfahrung/Eigenanalyse, theoretischer und praktischer Ausbildung charakteristisch. Der Arbeit in der Gruppe als Therapie- und Ausbildungsmedium wird dabei Vorrang eingeräumt. Das Lernen in der Praxis durch Übernahme angemessener therapeutischer Aufgaben in der Ausbildungsgruppe unter Anleitung zweier Lehrender wird entsprechend dem Ausbildungsstand möglichst frühzeitig gefördert. Im Sinne von Kurt Lewin, dass “nichts so praktisch ist wie eine gute Theorie” ist, wird von den Auszubildenden die Bereitschaft zur intensiven Auseinandersetzung mit den gestalttheoretischen Grundlagen und zur Reflexion ihres therapeutischen Handelns vor diesem Hintergrund erwartet.
Die Teilnahme an der Ausbildung setzt ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit voraus. Dies kommt u. a. auch darin zum Ausdruck, dass jede Evaluation im Zuge der Ausbildung die Selbsteinschätzung der Auszubildenden ebenso miteinbezieht wie die Fremdeinschätzung durch die anderen Ausbildungsteilnehmenden und durch die Lehrenden. Wo immer dies in der Ausbildung möglich und sinnvoll ist, wird der Eigeninitiative und Selbsttätigkeit der Auszubildenden Vorrang vor Reglementierung und “Versorgung” durch die Ausbildungseinrichtung eingeräumt.
Aufnahmebedingungen
Die gesetzliche Regelung der psychotherapeutischen Ausbildung sieht vor, dass nur bei Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen eine solche Ausbildung als eigenständige Berufsausbildung begonnen und mit der staatlichen Anerkennung als Psychotherapeut:in abgeschlossen werden kann.
Psychotherapiegesetz Neu: Die ÖAGP entspricht nach derzeitigem Wissensstand den Qualitätskriterien für eine Überführung in eine Fachgesellschaft. Nähere Informationen zum PthG 2024 finden Sie hier: