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Einführende Informationen zur Ausbildung

Ausbildungen in Gestalttheoretischer Psychotherapie werden in Österreich seit 1979 durchgeführt, seit 1985 im Rahmen der ÖAGP. Nach Inkrafttreten des Psychotherapiegesetzes wurde diese Ausbildung auch staatlich anerkannt und wird nun seit 1994 als fachspezifische Psychotherapieausbildung angeboten.

Charakteristika der Psychotherapieausbildung in der ÖAGP

  • Die enge Verbindung und Integration von Selbsterfahrung, einem frühen Beginn des eigenen praktischen Einübens und Erprobens psychotherapeutischer Arbeitsweisen und der praxisbezogenen Theorievermittlung für das Verstehen psychotherapeutischen Geschehens.
  • Nicht ein blindes Nachahmen oder Übernehmen des Stils und der Eigenheiten von möglicherweise idealisierten Lehrenden werden gefördert, sondern die individuelle Entwicklung der eigenen Therapeut:innenpersönlichkeit und ihres eigenen Stils.
  • Dem entspricht die Förderung der Gemeinschaftsfähigkeit und die Betonung des Lernens in der Gruppe, das in der Ausbildungs-Kleingruppe mit jeweils zwei Lehrenden besonders intensiv ausfällt.
  • Praxisbezogene Auseinandersetzung mit dem ganzheitlich-systemischen Ansatz der Gestalttheorie und dessen hundertjähriger Forschungstradition: damit wird die Fähigkeit zur eigenständigen Anwendung dieses Ansatzes in der Psychotherapie und zu einer auch wissenschaftlich begründeten Reflexion des eigenen Handelns gefördert.
  • Die Betonung von Eigeninitiative und Eigenverantwortung schließt mit ein, dass die Ausbildung auch eine individuelle Anpassung des Ausbildungstempos an die eigene Person und die jeweilige Lebenssituation ermöglicht.

Der Einstieg in die fachspezifische Ausbildung ist bei Erfüllung der Aufnahmebedingungen zu Jahresbeginn bzw. Jahresmitte möglich, nachdem das Aufnahmegespräch erfolgreich absolviert und der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde. Die Lehrveranstaltungen sind berufsbegleitend und finden in der Regel in 2- bis 3-Tagesblöcken unter größtmöglicher Einbeziehung von Wochenenden und Feiertagen statt.

Das Fachspezifikum ist in zwei Abschnitte zu je zwei Jahren gegliedert. Es steht den Ausbildungsteilnehmenden jedoch frei, die Ausbildungsschritte auch über einen längeren Zeitraum zu verteilen. Nach Eintritt in den zweiten Abschnitt, also ab dem dritten Ausbildungsjahr, kann bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen, die Freigabe zur Tätigkeit als Psychotherapeut:in in Ausbildung unter Supervision erteilt werden.